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Wichtige Hinweise zur Gebühren- und Unterrichtsordnung
 

Alle Preise werden in Euro angegeben. Stand: Januar 2012

 

Die Unterrichtsgebühren sind monatlich im Voraus jeweils bis zum 10. des Monats zu zahlen.

Die angegebenen Unterrichtszeiten beziehen sich auf die Dauer des wöchentlichen Unterrichtes.

Der Unterricht bzw. die Kurse finden nicht in den an den gesetzlichen Schulferien orientierten Ferien statt.

 

                                      

In der Regel hat ein Kalenderjahr 40 Unterrichtswochen. Das monatliche Unterrichtsentgelt bezieht sich auf ein Jahresentgelt, das zu zwölf gleichen Teilen auf das Jahr umgelegt wird.
Dies ist üblich und erleichtert die Berechnung, da sonst, jeweils abhängig von der Anzahl der Unterrichtswochen in einem Monat, sich in jedem Monat ein anderer Betrag ergeben wuerde. Auf ein Jahr bezogen, ist die Höhe des Unterrichtsentgeltes dieselbe.

Bei Abwesenheit des Schülers kann der ausgefallene Unterricht nicht nachgeholt oder vergütet werden. Die Bedingungen bei Krankheit oder Wegzug werden nach Absprache geregelt. Der Unterricht entfällt an den gesetzlichen Feiertagen und während der an den allgemein ortsüblichen Schulferien orientierten Ferien. (Ferienzeiten 2012)

Die durch Verhinderung der Lehrkraft ausfallenden Stunden werden nachgegeben oder vergütet. Der Schüler bzw. sein gesetzlicher Vertreter erklärt sich mit Abschluss eines Vertrages bereit, die Unterrichtsgebühren unabhängig von der Teilnahme des Schülers am Unterricht jeweils im Voraus bis zum 10. des Monats zu überweisen.

Der Ausbildungsvertrag kann von den Vertragspartnern mit einer zweimonatigen Frist zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen und muss vor Beginn der Kündigungsfrist bei der Schulleitung eingegangen sein.

 

                                      

Die Musikschule haftet für Schäden und Unfälle jedweder Art nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit seitens der Schule.

Grundsätzlich haften Eltern für ihre Kinder.

 

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